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Vorkaufsrecht der Städte und Gemeinden

Die Stadt Köln führt das kommunale Vorkaufsrecht zum 1. Februar 2018 wieder ein.

Wer in Bergisch Gladbach ein Grundstück erwerben möchte,  der sollte wissen, dass der Stadt ein Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen zusteht. Sinn und Zweck dieses Rechts ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung der Stadt. Damit die Stadt ihr Recht ausüben kann, müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, welche im Baugesetzbuch geregelt sind. Kommt es zum Abschluss eines Grundstückskaufvertrags, stellt der Notar einen Antrag auf Vorkaufsrechtsverzichtserklärung bei der Stadt. Diese Erklärung ist u.a. eine wichtige Voraussetzung für die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch. Nach nun 23 Jahren Verzicht auf die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts bei Grundstücken, hat auch die Stadt Köln per 1. Februar 2018 diesen Verzicht wieder aufgehoben. Laut der Stadt soll die Maßnahme einer effektiven Entwicklung von Baugebieten dienen, insbesondere der Schaffung preiswerten Wohnraums und somit den angespannten Wohnungsmarkt in Köln entgegenwirken.


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