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Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register in dem alle im Bezirk gelegenen Grundstücke geführt werden. Es wird von der Grundbuchamtsabteilung der Amtsgerichte geführt. Das Grundbuch gibt Auskunft zu den Eigentümern des Grundstücks, der Beschaffenheit, Lage und Größe, sowie zu Lasten, Beschränkungen und Grundpfandrechten. Alle Grundstücke sind im Grundbuchamt verzeichnet. Einsicht ist nur mit berechtigtem Interesse möglich. Eintragungen genießen öffentlichen Glauben und sind nur mit Antrag und Bewilligung durch notarielle oder öffentliche Beglaubigung möglich. Der Aufbau eines Grundbuches ist immer derselbe, Deckblatt, Bestandsverzeichnis, Abteilungen 1-3. Das Deckblatt benennt das Amt und die genaue Bezeichnung des Grundbuches, das Bestandverzeichnis gibt Auskunft zum Grundstück und des Aufteilung und Größe. In Abteilung 1 finden Sie den aktuellen und auch alle bisherigen Eigentümer. Den Löschungen sind durchgestrichen oder unterstrichen aber immer noch sichtbar. Abteilung 2 führt Lasten und Beschränkungen wie beispielsweise Wegerechte, Wohnungsrechte, Baulasten etc. Abteilung 3 führt schließlich die Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden die meist im Zusammenhang mit der Finanzierung stehen.

Dies ist nur ein kurzer Überblick über die Bestandteile des Grundbuches. Haben Sie weitergehende Fragen können Sie sich jederzeit an einen Mitarbeiter der Starck Immobilien GmbH wenden.

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